Leasing

Was ist Leasing?

Beim Leasing überlässt der Leasinggeber dem Leasingnehmer einen Gegenstand für einen vereinbarten Zeitraum zur Nutzung. Eigentümer des Leasinggegenstands bleibt grundsätzlich der Leasinggeber.

  • Zeitlich begrenzte Nutzung eines Leasinggegenstands
  • Zahlung einer vertraglich vereinbarten Leasingrate
  • Rückgabe nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit

Wichtige Vertragsbestandteile

Die konkrete Ausgestaltung eines Leasingvertrags richtet sich nach dem Leasinggegenstand, der Laufzeit und den vereinbarten Nutzungs- und Rückgabebedingungen.

  • Höhe der monatlichen Leasingrate
  • Vertraglich festgelegte Laufzeit
  • Mögliche Leasingsonderzahlung zu Vertragsbeginn
  • Vereinbarter Kilometerumfang oder zugrunde gelegter Restwert

Kosten und Rückgabe

Neben den regelmäßigen Leasingraten können weitere Kosten entstehen. Maßgeblich sind die vertraglichen Vereinbarungen sowie der Zustand und die Nutzung des Leasinggegenstands bei der Rückgabe.

  • Leasingraten und mögliche Sonderzahlung
  • Laufende Kosten für Versicherung, Wartung und Betrieb
  • Mögliche Kosten für Mehrkilometer
  • Mögliche Nachzahlungen bei Schäden oder übermäßiger Abnutzung

FAQ – Häufige Fragen

Wem gehört der Leasinggegenstand?

Der Leasinggegenstand bleibt während der Vertragslaufzeit grundsätzlich Eigentum des Leasinggebers.

Was ist eine Leasingsonderzahlung?

Eine Leasingsonderzahlung ist eine vertraglich vereinbarte einmalige Zahlung, die üblicherweise zu Beginn des Leasingverhältnisses geleistet wird und die Höhe der laufenden Leasingraten beeinflussen kann.

Welche Kosten können bei der Rückgabe entstehen?

Je nach Vertrag können insbesondere Mehrkilometer, Schäden oder eine über die übliche Nutzung hinausgehende Abnutzung zu zusätzlichen Kosten führen.

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